Mietbürgschaft
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Mietbürgschaft – eine gute Alternative zur klassischen Kaution?
Die Mietbürgschaft ist eine Alternative zur Barkaution.
Ein Umzug bedeutet zwei Dinge: Vorfreude und eine finanzielle Herausforderung.
Eine Mietbürgschaft lohnt sich. Schonen Sie Ihre finanziellen Mittel und verwenden Sie Ihr Geld für andere Dinge.
Für die Bürgschaft benötigt man einen Bürgschaftsvertrag.
Im Vertrag wird der Bürge hinterlegt, der für den Mieter bürgt. Dies kann eine Privatperson, Versicherung oder Bank sein. Gerät der Mieter in Zahlungsschwierigkeiten kommen, springt der Bürge ein!
In unserem Ratgeber erfahren Sie alles über die Mietbürgschaft!
Inhaltsverzeichnis:
1.0 Was ist eine Mietbürgschaft?
1.2 Welche Arten von Mietbürgschaften gibt es?
1.2.1 Eltern- und Privatpersonenbürgschaft
1.2.1.2 Risiken einer Eltern- und Privatpersonenbürgschaft
1.2.2 Mietkautionsversicherung
1.2.2.1 Risiken einer Mietkautionsversicherung
1.2.3 Bankaval
1.2.3.1 Risiken Bankaval
2.0 Wichtige Begrifflichkeiten rund um die Mietbürgschaft
2.1 Selbstschuldnerische Bürgschaft
2.1.1 Welche Voraussetzungen müssen für eine selbstschuldnerische Bürgschaft erfüllt sein?
2.1.2 Verzicht auf Einrede der Vorausklage
2.1.3 Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit
3.0 Wann ist eine Mietbürgschaft sinnvoll?
4.0 Wie kündige ich eine Mietbürgschaft?
1.0 Was ist eine Mietbürgschaft?
Normalerweise zahlen Mieter zu Mietbeginn eine (Bar-)Kaution an den Vermieter.
Bei einer Mietbürgschaft wird kein Geld, sondern ein Bürgschaftsvertrag beim Vermieter hinterlegt.
Mit der Bürgschaft sichert sich der Vermieter ab. Hierzu gehören Schäden an der Immobilie oder Mietrückstände.
Gut zu wissen: Der Höchstbetrag bei einer Mietbürgschaft beträgt maximal drei Monats-Kaltmieten.
1.1 Wer kann für mich bürgen?
Oftmals kommen Mieter und Bürge aus der gleichen Familie oder Freundeskreis. Banken oder Versicherungen übernehmen ebenfalls Bürgschaften.
Als Bürge übernimmt man alle Verpflichtungen dem Vermieter gegenüber.
Gut zu wissen: Bei Privatpersonen gilt, die Person muss volljährig und liquide sein.
1.2 Welche Arten von Mietbürgschaften gibt es?
Zu den gängigsten Bürgschaften gehören:
- Elternbürgschaft
- Privatpersonenbürgschaft
- Mietkautionsversicherung
- Bankaval
Gut zu wissen: Der Vermieter muss der Bürgschaft zustimmen. Es gibt keine gesetzliche Bestimmung zur Hinterlegung einer Kaution. Prüfen Sie vorab Ihren Mietvertrag, ob eine Kautionszahlung hinterlegt wurde!
1.2.1 Eltern- und Privatpersonenbürgschaft
Bei einer Privatpersonenbürgschaft bürgen Eltern, Familie, Freunde oder andere Privatpersonen für den Mieter.
Als Privat- oder Elternbürge muss man sich über die Risiken bewusst sein. Im Notfall begleichen diese die offenen Forderungen des Vermieters.
Gut zu wissen: Bürgschaften werden oftmals automatisch vererbt. Achten Sie auf den Wortlaut im Vertrag!
Bei einer Eltern- und Privatpersonenbürgschaft handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft.
1.2.1.2 Risiken einer Eltern- und Privatpersonenbürgschaft
Im Idealfall besteht die Bürgschaft auf dem Papier. Über die Risiken muss man sich im Vorfeld im Klaren sein.
Der Bürge muss für alle Kosten aufkommen, die der Mieter nicht begleichen kann.
Gut zu wissen: Der Bürge erhält nach Ende des Mietverhältnisses die Urkunde vom Vermieter zurück.
1.2.2 Mietkautionsversicherung
Eine Versicherung bürgt für den Mieter bei Schäden oder offenen Zahlungen.
Der Vermieter erhält zu Mietbeginn keine Barkaution, sondern eine Bürgschaftsurkunde der Versicherung.
Bei einer Mietkautionsversicherung handelt es sich ebenfalls um eine selbstschuldnerische Bürgschaft.
Gut zu wissen: Vergleichen Sie vorab die Konditionen der Versicherungen!
1.2.2.1 Risiken einer Mietkautionsversicherung
Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Dinge:
- Prüfen Sie im Vorfeld, ob sich der Jahresbetrag während der Vertragslaufzeit ändert
- Es handelt sich nicht um einen Kredit, den Sie abzahlen. Für die Absicherung der Kaution zahlen Sie einen jährlichen Betrag an die Versicherung. Dieser wird nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht an Sie zurückgezahlt.
- Achten Sie auf flexible Möglichkeiten der Kündigung!
Die Versicherung wird alle geleisteten Zahlungen vom Mieter einfordern.
Das heißt: Geleistete Leistungen werden von der Versicherung zurückgefordert!
Gut zu wissen: Nutzen Sie die Versicherung als Überbrückung!
Beispiel: Ihre Kaution liegt noch bei Ihrem alten Vermieter. Die neue Kaution steht an. Zur Überbrückung verwenden Sie eine Mietkautionsversicherung. Sobald die alte Kaution vorliegt, kündigen Sie die Versicherung.
1.2.3 Bankaval
Bei einem Bankaval, übernimmt die Bank die Bürgschaft.
Die Bank zahlt die offenen Forderungen an den Vermieter. Der Mieter muss diese Summe anschließend an die Bank zurückzahlen.
Bei einer Bankbürgschaft handelt es sich ebenfalls um eine selbstschuldnerische Bürgschaft.
Gut zu wissen: Nicht alle Banken bieten diese Dienstleistung an!
1.2.3.1 Risiken Bankaval
Bei einer Bankbürgschaft spielt die Bonität des Mieters eine Rolle.
Für eine Bankbürgschaft fallen monatliche Gebühren an. Diese Gebühren orientieren sich an der Höhe der Bürgschaftssumme sowie dem Ausfallrisiko.
2.0 Wichtige Begrifflichkeiten rund um die Mietbürgschaft
2.1 Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei offenen Forderungen wendet sich der Vermieter direkt an den Bürgen.
Er muss vorab nicht den Mieter kontaktieren.
2.1.1 Welche Voraussetzungen müssen für eine selbstschuldnerische Bürgschaft erfüllt sein?
Hinterlegen Sie die Bürgschaft schriftlich. Geben Sie den Gegenstand, die Höhe der Kaution, sowie den Bürgen an.
Achten Sie auf die Klauseln: „Verzicht der Einrede der Vorausklage“ und „Verzicht der Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit“.
Die beiden Begrifflichkeiten erklären wir Ihnen im nächsten Punkt.
2.1.2 Verzicht auf Einrede der Vorausklage
Mit dem Verzicht kann der Vermieter sich direkt an den Bürgen wenden.
Wenn Sie nicht auf die „Einrede der Vorausklage“ verzichten, kann der Bürge die Zahlung verweigern.
Dies gilt, bis der Vermieter beim Mieter eine Zwangsvollstreckung erlangt hat.
Die „Einrede der Vorausklage“ ist im BGB § 771 geregelt.
2.1.3 Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit
Mit dieser Klausel kann der Bürge die Zahlung an den Vermieter nicht verweigern.
Beides ist im BGB § 770 geregelt
3.0 Wann ist eine Mietbürgschaft sinnvoll?
Die Mietbürgschaft eignet sich besonders für Studenten oder Berufseinsteiger.
Während einer Inflation haben viele Menschen Angst vor einem Wertverfall ihrer Kaution.
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4.0 Wie kündige ich eine Mietbürgschaft?
Eine Mietbürgschaft erlischt mit Beendigung des Mietverhältnisses. Es dürfen keine offenen Forderungen seitens des Vermieters aus dem Mietverhältnis bestehen.
Hierzu gehören:
- Mietrückstände,
- Offene Nebenkostenabrechnungen,
- Mietschäden,
- Nicht erledigte Schönheitsreparaturen.
Bei einem Bankval oder einer Mietkautionsversicherung, erhalten Sie die Bürgschaftsurkunde vom Vermieter unterschrieben zurück.
Diese schicken Sie an die Versicherung oder Bank und kündigen somit die Bürgschaft.
5.0 Mietbürgschaftsvertrag & Vorlage
Bei einer Privatpersonen- bzw. Elternbürgschaft ist eine schriftliche Erklärung ausreichend. Die Privatperson bürgt für den Mieter.
Oftmals kann der Vermieter bei einer Privatpersonenbürgschaft folgendes verlangen:
- Bonitätsauskunft,
- Kopie des Personalausweises,
- Letzten drei Einkommensbescheinigungen.
Gut zu wissen: Hier erhalten Sie unsere Mietbürgschaftsvorlage!
Bei einer Mietbürgschaft über die Bank oder Versicherung erhalten Sie den Vertrag vom jeweiligen Institut.
Manche Banken bürgen nur für Bestandskunden und fordern ebenfalls notwendige Unterlagen ein.
Bei einer Mietbürgschaft über eine Versicherung findet automatisch während des Antragsprozesses ein Bonitäts-Check statt.
6.0 Unser Tipp: Gold-Kaution
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