Mietkaution anlegen
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Mietkaution anlegen – Sie möchten Ihre Kaution wertstabil und bestenfalls wertsteigernd anlegen? Dann finden Sie hier weiter Informationen zu dem Thema.
Ist das in Zeiten steigender Energie- und Lebensmittelpreise überhaupt möglich? Eine Inflation von derzeit 7 Prozent sowie die Null-Zins-Politik der EZB lassen vermuten, dass Ihre Mietkaution eher schrumpfen anstatt wachsen wird.
Eines ist ganz sicher: Die Mietkaution auf dem altbekannten Sparbuch & Co. anlegen und auf fette Zinsen hoffen, diese Zeiten sind leider vorbei!
Wir haben für Sie Tipps zusammengetragen, wie Sie Ihre Mietkaution anlegen können und verraten Ihnen unseren absoluten Wertstabilität-Geheimtipp.
Die Kaution in Gold anzulegen, kann in vielerlei Hinsicht eine echte Alternative sein.
Inhaltsverzeichnis:
1.0 Mietkaution anlegen – Was sind die gesetzlichen Vorschriften?
1.1 Wie hoch darf die Mietkaution sein?
1.2 Ich habe eine zu hohe Mietkaution angelegt – was nun?
2.0 Wer muss die Mietkaution anlegen?
3.0 Wann muss ich die Mietkaution anlegen?
3.1 Habe ich ein Recht auf Ratenzahlung?
3.2 Was passiert, wenn ich die Mietkaution nicht zahle?
4.0 Wo kann ich die Mietkaution anlegen?
4.3 Mietkautionsbürgschaft und -versicherung
4.4 Aktien, Fonds und Wertpapiere
4.5 Bausparvertrag
1.0 Mietkaution anlegen – Was sind die gesetzlichen Vorschriften?
Unser Tipp: Lesen Sie sich Ihren Mietvertrag vor Unterschrift sorgfältig durch! Ist dort nicht hinterlegt, dass Sie eine Mietkaution anlegen müssen? Glückwunsch! Das Hinterlegen einer Mietsicherheit ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt und somit einzig und allein die Entscheidung des Vermieters.
1.1 Wie hoch darf die Mietkaution sein?
In den allermeisten Fällen wird der Mieter eine Mietkaution anlegen müssen. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit für etwaige Schäden an seiner Immobilie oder als Ausgleich für offene Mietrückstände.
Keine Sorge, die Summe der Mietkaution darf der Vermieter nicht x-beliebig festsetzen. Die Höhe ist laut § 551 BGB gesetzlich festgelegt und muss im Mietvertrag hinterlegt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, darf der Vermieter diese nachträglich nicht vom Mieter einfordern.
Die Kautionssumme darf maximal drei Monatskaltmieten (ohne Nebenkosten) betragen.
Beispiel: Die Kaltmiete beträgt 900 EUR und die Warmmiete 1000 EUR. Somit darf die Mietkaution nicht mehr als maximal 2700 EUR betragen.
Gut zu wissen: Der Vermieter kann im Laufe der Zeit eine Mieterhöhung fordern, aber eine nachträgliche Erhöhung der Mietkaution ist davon ausgeschlossen.
1.2 Ich habe eine zu hohe Mietkaution angelegt – was nun?
Haben der Mieter unwissentlich eine zu hohe Mietkaution angelegt, kann er den zu viel entrichteten Betrag vom Vermieter zurückfordern.
Es gibt Ausnahmen: Bei behindertengerechten Umbauten zum Beispiel, kann der Mieter verpflichtet werden, eine höhere Mietkaution anzulegen.
Gut zu wissen: Beide Parteien können eine geringere Kautionssumme als drei Nettokaltmieten vereinbaren – die drei Monatskaltmieten sind lediglich die absolute Obergrenze.
2.0 Wer muss die Mietkaution anlegen?
Der Vermieter ist laut § 551 Abs. 3 BGB gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution anzulegen.
Als Mieter sollten Sie über Alternativen nachdenken. Andernfalls wird der Vermieter die Mietkaution anlegen und das mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einem Mietkautionskonto oder Sparbuch.
Gut zu wissen: Der Vermieter muss die Mietkaution anlegen, und zwar von seinem Privatvermögen getrennt – mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist und der üblichen Verzinsung. Durch diese Regelung ist die Mietkaution auch im Insolvenz-Fall des Vermieters gesichert.
Gut zu wissen: Die Kosten für das Anlegen der Mietkaution müssen komplett vom Vermieter übernommen werden.
3.0 Wann muss ich die Mietkaution anlegen?
Ein Umzug kostet nicht nur Nerven, sondern belastet auch das Portemonnaie! Planen Sie Ihre Budgetplanung korrekt und denken Sie daran, dass Sie mit Beginn des Mietverhältnisses (nicht mit Datum der Mietvertragsunterzeichnung), die Mietkaution anlegen müssen.
3.1 Habe ich ein Recht auf Ratenzahlung?
Ja, die Mietkaution lässt sich in drei gleichen Monatsraten anlegen.
Beispiel:
- Der Mietvertrag wurde am 15. Februar unterschrieben.
- Am 01. März ist Mietbeginn – die erste Rate wird an diesem Tag fällig.
- Am 01. April ist die zweite Rate zu begleichen.
- Am 01. Mai folgt die dritte Rate – und somit die letzte!
Gut zu wissen: Der Vermieter ist verpflichtet, der Ratenzahlung zuzustimmen – andernfalls kann das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 fristlos gekündigt werden.
3.2 Was passiert, wenn ich die Mietkaution nicht zahle?
Ist die korrekte Kautionssumme im Mietvertrag hinterlegt, sind Sie gesetzlich verpflichtet diese pünktlich zu zahlen.
Wenn Sie sich bei der Zahlung der Mietkaution mit mindestens zwei Monatskaltmieten im Verzug befinden, kann Ihnen der Vermieter mit sofortiger Wirkung die fristlose Kündigung aussprechen – ohne eine vorherige Abmahnung!
4.0 Wo kann ich die Mietkaution anlegen?
Wo Sie die Mietkaution anlegen, hängt meist von der Lebenssituation und dem finanziellen Polster ab – vom klassischen Sparbuch über einen Bausparer bis hin zu einer wertsteigernden Anlage!
Heutzutage ist es sinnvoll sich über Alternativen zu informieren – Die Mietkaution anlegen und ihr beim Schrumpfen zuschauen, ist nicht zielführend!
4.1 Mietkautionskonto
Genauer gesagt handelt es sich um ein Treuhandkonto. Der Vermieter ist zwar Besitzer des Mietkautionskontos, aber nicht Eigentümer des Vermögens – das Geld auf dem Konto gehört dem Mieter.
Der Vermieter darf während der Mietlaufzeit nicht auf das Geld zugreifen und muss dem Mieter auf Wunsch mitteilen, bei welcher Bank er die Mietkaution angelegt hat. Die maximale Kündigungsfrist des Mietkautionskontos darf nicht mehr als 3 Monate betragen und die anfallenden Kontoführungsgebühren muss der Vermieter übernehmen.
Träumen Sie von Zinsen nach Ihrem Auszug? Dann müssen wir diesen Traum leider platzen lassen: Die Verzinsung bei einem Treuhandkonto ist sehr niedrig, bzw. liegt diese beinahe bei null!
Wenn Sie ihre Mietkaution auf einem Konto anlegen, wird sich diese nicht vermehren – gerade in der heutigen Zeit verliert das Geld schneller an Wert.
4.2 Verpfändetes Sparbuch
Sie können Ihre Mietkaution anlegen, indem Sie ein Mietkautionssparbuch eröffnen. Der Mieter zahlt die Höhe der Kaution ein und verpfändet dieses an den Vermieter.
Der Vermieter muss sich zwar nicht um die Einrichtung des Mietkautionssparbuchs kümmern, hat aber keinen direkten Zugriff auf das Geld.
4.3 Mietkautionsbürgschaft und -versicherung
Sie müssen die Mietkaution anlegen, zeitgleich haben Sie aber finanzielle Engpässe? Dann kann eine Mietkautionsbürgschaft oder -versicherung die richtige Alternative sein.
Eine Privatperson bürgt für den Mieter – das können zum Beispiel die Eltern sein. Der Bürge übernimmt im Zweifelsfall ausstehende Zahlungen an den Vermieter.
Die Bürgschaft kann auch von einer Bank oder Versicherung übernommen werden. Im Schadensfall oder bei ausstehenden Zahlungen seitens des Mieters zahlt die Bank oder Versicherung die Summe an den Vermieter.
Die Mietkautionsbürgschaft wird nicht von jedem Vermieter akzeptiert und die Banken verlangen jährliche Kosten, die Sie unbedingt einplanen sollten! Dem Vermieter entstehen durch diese Option weder Arbeit noch Kosten, er hat aber keinen direkten Zugriff auf die Kaution.
4.4 Aktien, Fonds und Wertpapiere
Wenn auf der Suche nach einer guten Alternative zu einem Mietkautionskonto & Co. sind, könnten Aktien oder Wertpapiere eine gute Möglichkeit sein. Je nach Wertentwicklung profitiert der Mieter von einer lukrativen Erhöhung der Rendite.
Der Mieter richtet ein Depot ein – heutzutage ist das bereits online möglich. In diesem Depot liegen Fonds – in Höhe der Kaution – die dem Vermieter mit einer Urkunde verpfändet wird.
Der Vermieter muss bei dieser Alternative seine Zustimmung geben, da er keinen direkten Zugriff auf die Mietkaution nach Auszug des Mieters hat. Auch wenn die Renditechancen verlockend klingen, ist die Anlage in Wertpapiere immer mit einem höheren Risiko verbunden. Bei Kursschwankungen kann die Kaution an Wert verlieren. Denken Sie unbedingt auch an die Gebühren, die für die Fonds anfallen und die Sie als Mieter tragen müssen.
4.5 Bausparvertrag
Um die Mietkaution anzulegen, eignet sich ebenfalls ein neuer bzw. bestehender Bausparvertrag.
Sie sparen insgeheim für ein Eigenheim? Dann dürfte diese Option für Sie interessant sein – beim Auszug läuft der Bausparvertrag einfach weiter. Sollte der Vermieter offene Forderungen geltend machen, können Sie diese mittels Teilkündigung aus dem Bausparvertrag herauslösen.
Die Verzinsung ist nicht attraktiver als auf einem Sparbuch und auch hier muss der Vermieter sein Einverständnis geben.
5.0 Mietkaution anlegen mit Gold – Unser Geheimtipp!
Sie haben bereits einige Möglichkeiten kennengelernt, wie Sie Ihre Mietkaution anlegen können!
2022 ist das Jahr der Inflation – Tendenz steigend! Jeder Mieter träumt davon, seine Mietkaution wertstabil oder -steigernd anzulegen.
Last but not least erhalten Sie jetzt unseren absoluten Geheimtipp.
6.0 Die Mietkaution werthaltig anlegen!
Auch wenn im Jahr 2022 fast alle Zahlungen online stattfinden, ist physisches Gold seit Jahrtausenden ein wertstabiles Zahlungsmittel!
Nein, Sie müssen Ihrem Vermieter keine Goldbarren überreichen!
Die Mietkaution anlegen funktioniert wie folgt: Sie erwerben physisches Gold und lagern es in einem Hochsicherheitsdepot ein – jederzeit teilweise oder vollständig kündbar.
Sind Sie neugierig geworden und wollen Ihre Kaution vor einem Wertverlust schützen? Wir beraten Sie gerne!
Während der Mietzeit hat nur der Vermieter Zugriff auf das (auch Mietsicherheit genannt) – genau wie bei einem Mietkautionskonto oder Sparbuch.
Beim Auszug entscheiden Sie, ob Sie das Depot auf einen neuen Vermieter übertragen oder als Sparanlage weiterführen wollen!
Gut zu wissen: Wie bei einem Aktiendepot fallen Kosten an (ca. 5 Prozent des Depotwerts).
Sie wollen Ihre Mietkaution anlegen, aber vor der Inflation schützen? Let’s talk!