Mietkautionsbürgschaft

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Mietkautionsbürgschaft – die günstige Alternative bei knapper Kasse?

Die Mietkautionsbürgschaft dient dem Vermieter als Sicherheit für seine Immobilie.

Im Gegensatz zur Barkaution fließt bei der Mietbürgschaft kein Geld.

Die Bürgschaft wird beim Vermieter hinterlegt.

Sie sichert ihn vor Schäden oder Mietrückständen ab.

In diesem Ratgeber beantworten wir alle Fragen rund um die Mietkautionsbürgschaft!

Mietkautionsbürgschaft

1.0 Mietkautionsbürgschaft – wie funktioniert sie?

Bei einer Mietkautionsbürgschaft zahlt der Mieter kein Geld an seinen Vermieter.

Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde.

In dieser ist hinterlegt, dass ein Bürge für den Mieter haftet.

Bei Mietschulden oder Schäden wendet sich der Vermieter direkt an den Bürgen.

1.1 Wer darf bürgen?

Jede volljährige Privatperson kann für Sie bürgen.

Oftmals sind dies die Eltern, Familie oder Freunde.

Banken und Versicherungen bieten ebenfalls Bürgschaften an.

Sie zahlen für die Absicherung eine jährliche Gebühr.

Gut zu wissen: Es gibt einen großen Vorteil für den Vermieter. Die Bank oder Versicherung führt automatisch einen Bonitätscheck des Bürgen durch.

1.2 Ablauf der Mietkautionsbürgschaft

Sie entscheiden, ob Sie eine Privatpersonenbürgschaft oder eine Bank bzw. Versicherung als Bürgen wählen.

1.2.1 Privatpersonenbürgschaft

Bürgt eine Privatperson, benötigen Sie einen sogenannten Mietbürgschaftsvertrag.

Hier finden Sie unsere Vorlage!

Die Mietbürgschaft darf den Höchstbetrag von maximal drei Monatskaltmieten nicht überschreiten.

Den Vertrag wird vom Bürgen unterschrieben und beim Vermieter hinterlegt.

Bei offenen Forderungen geht der Vermieter direkt auf den Bürgen zu.

Oftmals fordert der Vermieter weitere Unterlagen vom Bürgen.

Hierzu gehören eine Bonitätsauskunft, die Kopie des Personalausweises sowie die letzten drei Einkommensbescheinigungen.

Gut zu wissen: Eine Privatpersonenbürgschaft ist mit einem hohen Risiko verbunden. Der Bürge haftet für die Forderungen seitens des Vermieters.

1.2.2 Mietkautionsversicherung oder Bankbürgschaft

Viele Banken oder Versicherungen bieten Online-Bürgschaften an.

Nach Überprüfung und Genehmigung erhalten Sie die Bürgschaftsurkunde per Post.

Diese übergeben Sie Ihrem Vermieter.

Im Forderungsfall wendet sich der Vermieter direkt an die Versicherung oder Bank.

Gut zu wissen: Bei Banken oder Versicherungen wird eine jährliche Gebühr fällig. Diese orientiert sich nach der Höhe der jeweiligen Mietkaution. Banken oder Versicherungen holen sich im Forderungsfall das Geld vom Mieter zurück.

2.0 Muss mein Vermieter einer Mietkautionsbürgschaft zustimmen?

Es gibt keinen rechtlichen Anspruch!

Der Vermieter kann auf die klassische Barkaution bestehen und die Mietbürgschaft ablehnen.

Oftmals ist es die Unwissenheit seitens des Vermieters.

Suchen Sie den Dialog mit ihm.

Zeigen Sie ihm, dass die Mietkautionsbürgschaft keinerlei Nachteile für den Vermieter hat.

3.0 Vor- und Nachteile der Mietkautionsbürgschaft

Anbei erhalten Sie die wichtigsten Punkte für und gegen eine Mietkautionsbürgschaft.

3.1 Vorteile Mieter

  • Mieter spart sich die Kosten für die Kaution,
  • Keine Doppelbelastung, wenn die alte Kaution noch nicht zurückgezahlt wurde,
  • Mietkautionsbürgschaft lässt sich jederzeit in eine Barkaution umwandeln.

3.2 Nachteile Mieter

  • Bei einer Bank- oder Mietkautionsversicherung fallen regelmäßige Kosten an,
  • Die Bank oder Versicherung holen sich im Forderungsfall das Geld vom Mieter zurück,
  • Bei schlechter Bonität des Mieters wird keine Bürgschaft erteilt.

3.3 Vor- und Nachteile für den Vermieter

 

3.3.1 Vorteile Vermieter

  • Geringer Verwaltungsaufwand, da sowohl Einrichtung als Abrechnung des Kautionskontos entfallen,
  • Vermieter muss keine Bonitätsprüfung durchführen, da die Bank bzw. Versicherung dies übernimmt,
  • Schnelle Auszahlung der Forderung im Schadensfall.

3.3.2 Nachteile Vermieter

  • Durch die Mietkautionsbürgschaft entstehen dem Vermieter keine Nachteile.

4.0 Mietkautionsbürgschaft – Vertrag, Kündigung & Co

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Mietkautionsbürgschaft bei einer Bank oder Versicherung abschließen.

Das ist einfacher als Sie denken:

  1. Sie stellen bei Ihrem Anbieter eine Anfrage auf Übernahme einer Mietbürgschaft,
  2. Der Antrag wird geprüft und je nach Bonität angenommen oder abgelehnt,
  3. Sie schließen die Bürgschaft ab,
  4. Die Urkunde wird erstellt,
  5. Ihr Vermieter erhält die Urkunde und ist sofort abgesichert.

Der Vertrag beginnt mit dem Datum auf der Mietkautionsbürgschaftsurkunde. Er endet mit der Freigabe der Kaution durch den Vermieter.

4.1 Selbstschuldnerische Bürgschaft

Der Vermieter wendet sich direkt an den Bürger. Er muss den Mieter vorab nicht kontaktieren.

Der Bürge erklärt seinen Verzicht auf Einrede der Vorausklage.

Siehe § 770 BGB

4.2 Einrede der Vorausklage

Der Bürge hat die Möglichkeit, die Forderung des Vermieters zu verweigern. Zumindest bis dieser eine Zwangsvollstreckung beim Mieter versucht hat.

Je nach Vertrag kann die Klausel „Verzicht auf Einrede der Vorausklage“ verwendet werden.

Damit stimmt der Bürge zu, die Forderungen des Vermieters direkt zu begleichen. Es handelt sich hierbei um eine „selbstschuldnerische Bürgschaft“.

Siehe § 771 BGB