Mietkautionskonto – Was muss ich beachten?
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Benötige ich ein Mietkautionskonto?
Die häufigste Frage, wenn es um das Anlegen der Mietkaution geht.
Die Antwort ist simpel: Ja! Sobald eine Mietsicherheit in Ihrem Vertrag hinterlegt ist, muss diese – in der Regel auf meinem Kautionskonto – angelegt werden.
Träumen Sie von fetten Zinserträgen auf Ihrem Kautionskonto? Diese Zeiten sind vorbei! Die aktuelle Inflation sowie die Null-Zins-Politik der EZB machen es den Anlegern heutzutage nicht leicht.
Wir haben Ihnen alle Möglichkeiten rund um Mietkautionskonten zusammengestellt.
Wer seiner Kaution gerne beim Wachsen zuschaut, wird unseren Geheimtipp lieben – es müssen nicht die typischen Mietkautionskonten sein!
Inhaltsverzeichnis
1.0 Welche Funktion hat ein Mietkautionskonto?
2.0 Muss ich ein Mietkautionskonto anlegen?
2.1 Wer eröffnet das Mietkautionskonto?
2.2 Wem gehört das Mietkautionskonto?
3.0 Die Historie des Kontos/Sparbuchs für die Mietkaution
4.0 Mietkautionskonto eröffnen: Welche Möglichkeiten gibt es?
4.1 Mietkautionskonto & -sparbuch bei der Sparkasse
4.2 Mietkautionskonto & -sparbuch bei der DKB
4.3 Mietkautionsversicherung – das andere „Kautionskonto“
5.0 Kann ich bei allen Banken ein Konto für die Mietkaution einrichten?
6.0 Wo kann ich ein kostenloses Mietkautionskonto bekommen?
7.0 Wie wird das Konto/Sparbuch für die Mietkaution aufgelöst?
8.0 „Goldige“ Alternative zum Mietkautionskonto – Unser Geheimtipp!
1.0 Welche Funktion hat ein Mietkautionskonto?
Auf den Mietkautionskonten wird das Geld hinterlegt. Der Kautionsbetrag muss auf einem separaten Konto eingezahlt und verzinst werden.
Das Kautionskonto dient dem Vermieter als Sicherheitsleistung. Hierzu gehören offene Mietrückstände sowie Schäden an der Mietsache. Die vereinbarte Kautionssumme darf nicht höher als drei Nettokaltmieten sein.
Gut zu wissen: Solange das Mietverhältnis besteht, darf weder der Vermieter noch der Mieter auf das Geld auf dem Konto zugreifen.
2.0 Muss ich ein Mietkautionskonto anlegen?
Laut § 551 Abs. 3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution anzulegen, dies kann auf Mietkautionskonten erfolgen.
Gut zu wissen: Es darf eine maximale Kündigungsfrist von 3 Monaten haben – analog zu einer durchschnittlichen 3-monatigen Kündigungsfrist für Mietobjekte.
2.1 Wer eröffnet das Mietkautionskonto?
Das Kautionskonto lässt sich sowohl vom Mieter als Vermieter eröffnen.
Als Mieter benötigen Sie für die Eröffnung einen Reisepass oder Personalausweis. Im Anschluss erhalten Sie eine Verpfändungsurkunde. Diese wird von beiden Parteien unterschrieben und an die Bank zurückgeschickt. Der Mieter zahlt die Kautionssumme ein, anschließend informiert die Bank den Vermieter über die Einzahlung.
Alternativ kann man ein Konto mit Sperrvermerk anlegen, mit der Bedingung, dass Abhebungen ausschließlich mit der Zustimmung vom Mieter und Vermieter erlaubt sind.
Gut zu wissen: Wenn der Vermieter ein Konto für die Mietkaution eröffnet, muss der Mieter die Kautionssumme auf dieses Konto einzahlen. Da es auf den Namen des Vermieters läuft, muss dieser dem Mieter jährlich eine Abrechnung der Zinserträge schicken.
2.2 Wem gehört das Mietkautionskonto?
Wer das Konto eröffnet, ist Kontoinhaber – Die eingezahlte Kaution ist während der Mietdauer unantastbar.
Gut zu wissen: Wer das Konto eröffnet, muss die teilweise hohen Bankgebühren tragen.
3.0 Die Historie des Kontos/Sparbuchs für die Mietkaution
1818 wurden die ersten „Sparbücher“ in Form eines sogenannten Quittungs-Buches bei der Stadtsparkasse Berlin ausgegeben. Danach folgten „Sparkassenscheine“, auf denen die Versorgungsanstalt dem Sparer versicherte, dass er zum festgesetzten Zeitpunkt seine Einlage, einschließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen, zurückerhält.
Gut zu wissen: Von 1970 bis heute ist der Zinssatz von 5,0% p.a. bis auf 0,001% p.a. gesunken.
Damit sinken die Sparbuchinhaber. Im Jahr 2014 besaßen nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest noch 50,5 Prozent aller Deutschen ein Sparbuch und 2021 sind es laut einer Statista-Umfrage lediglich 43 Prozent – Tendenz sinkend!
4.0 Mietkautionskonto eröffnen: Welche Möglichkeiten gibt es?
4.1 Mietkautionskonto & -sparbuch bei der Sparkasse
Der Vermieter eröffnet ein treuhänderisch verwaltetes Kautionskonto oder -sparbuch auf den Namen des Mieters und dieser zahlt die Kautionssumme auf das Konto ein.
Oder der Mieter eröffnet es in Form eines Sparbuchs. Mit der ausgestellten Verpfändungserklärung an den Vermieter ist dessen Zugriff für den Fall von Mietrückständen oder -schäden gesichert.
Notwendige Unterlagen sind: Personalausweis und Mietvertrag.
Pro & Contra: Im Falle einer Bankpleite besteht kein Verlustrisiko, die Kaution ist über die Einlagensicherung abgesichert. In der Regel zahlen Sparkassen-Bestandskunden keine Gebühren, ansonsten fallen zwischen 10 und 30 EUR an.
Eine Einrichtung über das Online-Banking, ist aktuell nicht möglich. Hierfür ist ein Besuch bei Ihrer Sparkasse vor Ort notwendig.
Durch die aktuelle Inflation und der Null-Zins-Politik der EZB, erzielen Sie – wenn überhaupt – niedrige Zinserträge (aktuell ca. 0,01%):
Fazit: Ihre Kaution schrumpft von Jahr zu Jahr auf dem Konto!
4.2 Mietkautionskonto & -sparbuch bei der DKB
Eine Alternative zur Sparkasse bietet die DKB. Als Bestandskunde lässt sich per Online-Banking ein Mietkautionskonto eröffnen. Innerhalb von zwei Arbeitstagen werden zwei Verpfändungsurkunden verschickt: Eine für den Vermieter, die andere für den Mieter.
Die Kautionssumme lässt sich vom bestehenden Girokonto auf das Konto überweisen.
Pro & Contra: Sobald der Vermieter auf das Konto zugreifen sollte, wird der Mieter informiert. Mit dem aktuellen Saldo im Online-Banking behält man als Mieter jederzeit den Überblick über die Mietkaution.
Sobald nach Ende der Mietzeit die Verpfändungsurkunde der Bank vorliegt, wird das Konto aufgelöst und der Mieter erhält die Kaution inklusive Zinsen. Das Kautionskonto der DKB hat im Gegensatz zu dem Konto bei der Sparkasse keine Kündigungsfrist.
Wie bei der Sparkasse liegen die Zinserträge momentan bei ca. 0,01 %.
Fazit: Ihre Kaution ist schnell und übersichtlich angelegt – leider verliert das Geld auf dem Konto jährlich an Wert.
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4.3 Mietkautionsversicherung – das andere „Kautionskonto“
Ein Umzug ist mit finanziellen Engpässen verbunden und häufig fehlen Rücklagen oder Geldmittel, um eine Kaution in vierstelliger Höhe zu stemmen.
Bei der Mietkautionsversicherung handelt es sich um eine interessante Alternative zum Kautionskonto. Ohne Barkaution sichert die Versicherung sowohl Mieter als auch Vermieter ab. Die Mietkautionsversicherung fungiert als Bürge für den Mieter und bietet dem Vermieter die gleichen Sicherheiten wie eine Kaution auf dem Mietkautionskonto.
Gut zu wissen: Der Vermieter meldet ausstehende Mietzahlungen oder Schäden an die Versicherung, die es begleicht. Der Mieter muss diese Summe an die Versicherung zurückerstatten.
Pro & Contra: Der Mieter zahlt einen jährlichen Betrag für die Absicherung der Kaution (die Höhe richtet sich nach der Kautionssumme).
Es ist ein modernes Kautionsverfahren für beide Seiten, bei dem man bankenunabhängig und weiterhin liquide ist.
Der Vermieter muss sein Einverständnis geben. Die Mietkautionsversicherung wird bei Vermietern beliebter, da diese bei verzögerten Zahlungen oder im Schadensfall schnell an ihr Geld kommen.
5.0 Kann ich bei allen Banken ein Konto für die Mietkaution einrichten?
Nein! Wenig Banken bieten heutzutage noch ein klassisches Kautionskonto an.
Für die Banken ist die Eröffnung eines Kontos mit einem hohen Aufwand verbunden, da jeder Vorgang individuell geprüft werden muss.
Die Sparkasse, Volksbank (zu den gleichen Konditionen wie die Sparkasse) sowie die DKB bieten weiterhin ein Konto für die Mietkaution an.
Gut zu wissen: Die Postbank, Deutsche Bank, Santander-Bank und InG-DiBa bieten keins mehr an!
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6.0 Wo kann ich ein kostenloses Mietkautionskonto bekommen?
Bei der DKB, PSD-Bank München/Karlsruhe/Neustadt sowie der GLS-Bank können Sie kostenlos ein Konto für die Mietkaution eröffnen. Bitte beachten Sie, dass die Zinssätze teilweise bei 0,001% bis 0,00% liegen.
7.0 Wie wird das Konto/Sparbuch für die Mietkaution aufgelöst?
Nach Mietende benötigen die meisten Mieter die Kaution schnell zurück – Die nächste Kautionszahlung für die neue Mietsache steht an.
Der Gesetzgeber gesteht dem Vermieter eine „angemessene Frist“ zur Rückzahlung der Mietkaution zu. Der Vermieter hat nach Kündigung des Mietverhältnisses zwischen sechs und zwölf Monaten Zeit, die Kaution zurückzuzahlen.
Gut zu wissen: Der Vermieter darf vor Rückzahlung der Mietkaution prüfen, ob etwaige Mietrückstände, offene Nebenkostenabrechnungen sowie Schäden an seiner Immobilie vorliegen.
8.0 „Goldige“ Alternative zum Mietkautionskonto – Unser Geheimtipp!
Mieter und Vermieter haben ein gemeinsames Ziel: Eine sichere Verwahrung für spätere Ansprüche und die Mietkaution durch Zinsen erhöhen. In Zeiten von Inflation und Null-Zins-Politik ist das nahezu unmöglich – Ihre Kaution schrumpft täglich auf dem Konto.
Sie möchten Ihre Kaution vor einem Wertverlust schützen und diese als soliden Sachwert mit aussichtsreichen Perspektiven betrachten?
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