Mietkaution für Gewerbe

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Mietkaution für Gewerbe – was gilt es zu beachten?

Die Mietkaution für Gewerbe sichert den Vermieter ab. Ausstehende Mieten oder Reparaturen sind hiermit abgedeckt.

Bei privaten Wohnungen gelten die im BGB § 551 genannten Vereinbarungen. Bei der Gewerbemietkaution fehlt dieses Gesetz. Hier gelten die Absprachen zwischen Mieter und Vermieter.

Weitere Informationen zur Geschäftsraummiete.

Das wichtigste auf einem Blick:

  1. Der Vermieter kann für die Mietkaution für Gewerbe eine x-beliebige Summe ansetzen.
  2. Je höher das geschätzte Risiko, desto höher fällt die gewerbliche Mietkaution aus.
  3. Keine Pflicht, die Mietkaution für Gewerbe anzulegen oder zu verzinsen.
  4. Die Höhe der Kaution ist frei verhandelbar.

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Mietkaution für Gewerbe

1.0 Höhe der Mietkaution für Gewerbe

Die schlechte Nachricht: Die Mietkaution für Gewerbe ist zwischen beiden Parteien frei verhandelbar.

Die gesetzliche Grundlage entfällt. Die Mietkaution für Gewebe übersteigt die üblichen 3 Monatsmieten. Die Höhe liegt zwischen 6 und 12 Monatsmieten.

Gut zu wissen: Die Kosten sind von Branche zu Branche unterschiedlich. In der Gastronomie sowie im EDV-Handel fällt die Mietkaution für Gewerbe höher aus.

2.0 Mietkaution für Gewerbe: Wann und wie muss ich diese begleichen?

2.1 Wann ist die Mietkaution für Gewerbe fällig?

Frei verhandelbar sind:

  • die Höhe,
  • der Zahlungstermin,
  • eine mögliche Ratenzahlung.

Die Mietkaution für Gewerbe wird bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Mietbeginn fällig.

Gut zu wissen: Als Mieter haben Sie kein Recht auf Ratenzahlung!

2.2 Mietkaution für Gewerbe: Brutto oder Netto?

Bei der Mietkaution für Gewerbe fällt keine Umsatzsteuer an. Es handelt sich um eine treuhänderische Sicherheitsleitung und keinem steuerpflichtigen Umsatz.

2.2.1 Kann ich die Mietkaution für Gewerbe steuerlich absetzen?

Ja, wenn die Kosten dauerhaft bestehen.

Ein Beispiel: Der Vermieter behält sich beim Auszug die Mietkaution ein. Der Mieter kann diese Aufwendungen steuerlich absetzen.

Bei nicht bilanzierenden Unternehmen kann die Barkaution in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Gleiches gilt für einen Kredit zur Zahlung der Mietkaution für Gewerbe.

Gut zu wissen: Die Zinsen des Darlehens sind absetzbar, die Tilgung nicht!

2.3 Wie kann ich die Mietkaution für Gewerbe anlegen?

  1. Barkaution: Der Mieter zahlt die Mietkaution für Gewerbe auf ein Treuhandkonto ein. Wichtig: Das Konto muss auf den Namen des Mieters laufen!
  2. Private Mietbürgschaft: Eine Privatperson bürgt für den Mieter.
  3. Mietkautionsversicherung: Eine Versicherung bürgt für den Mieter.
  4. Mietkautionsbürgschaft: Eine Bank oder Versicherung bürgt für den Mieter.

Die Mietkautionsversicherung sowie -bürgschaft sind bei Existenzgründern sehr beliebt.

Gut zu wissen: Viele Vermieter fordern eine weitere Sicherheit in Form einer Bürgschaft.

Unseren Geheimtipp finden Sie hier!

2.4 Ist mein Vermieter verpflichtet, die Mietkaution für Gewerbe anzulegen?

Nein! Er muss die Mietkaution für Gewerbe weder anlegen noch verzinsen!

Der Vermieter kann die Verzinsung vertraglich ausschließen.

Gut zu wissen: Nehmen Sie die Verzinsung im Mietvertrag auf!

Der Vermieter muss die Kaution verzinsen, wenn keine Regelung im Mietvertrag getroffen wurde. (Urteil Bundesgerichtshof BGH ZMR 1995,11).

Wenn die Kaution auf einem Sparkonto hinterlegt wurde, erhält der Mieter die Zinsen. (BGH, NJW 1994, 3287, OLG Nürnberg, GuT 2006, 230).

2.5 Was passiert, wenn ich die Mietkaution für Gewerbe nicht zahle?

Was im Mietvertrag vereinbart wurde, ist bindend. Wenn Sie vor Übergabe der Räumlichkeiten nicht zahlen, darf Ihnen der Vermieter kündigen.

3.0 Wie erhalte ich die Mietkaution für Gewerbe zurück?

Dem Vermieter steht eine Prüfungsfrist zu. Diese liegt zwischen 3 und 6 Monaten.

Gut zu wissen: Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach 3 Jahren. (§195 BGB)

4.0 Mietkaution für Gewerbe nachhaltig anlegen!

Bei einer gewerblichen Mietkaution sind 6 bis 12 Monatsmieten keine Seltenheit.

Wir empfehlen eine nachhaltige und wertsteigernde Möglichkeit zur Anlage!

Warum legen Sie Ihre Mietkaution für Gewerbe nicht in Gold an?

Physisches Gold ist seit Jahrtausenden ein wertstabiles Zahlungsmittel.

Keine Sorge, Sie überreichen Ihrem Vermieter keine Goldbarren.

Sie erwerben physisches Gold!

Und lagern dieses in einem Hochsicherheitsdepot ein.

Dieses ist jederzeit teilweise oder vollständig kündbar.

Gut zu wissen: Wie bei einem Aktiendepot fallen Kosten an (ca. 5 Prozent des Depotwerts).

Ihre Mietkaution für Gewerbe wertsteigernd anlegen? Das klingt verlockend? Let’s talk!